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   BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23   

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https://dejure.org/2023,5804
BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23 (https://dejure.org/2023,5804)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2023 - 6 StR 22/23 (https://dejure.org/2023,5804)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2023 - 6 StR 22/23 (https://dejure.org/2023,5804)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB; § 267 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit, verminderte Schuldfähigkeit (Darlegungsanforderungen bei Anschluss an Beurteilung eines Sachverständigen: Auseinandersetzung mit dem Gutachteninhalt, Mitteilung wesentlicher ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 220
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23
    b) Sollte das neue Tatgericht wiederum die Anordnung einer Maßregel erwägen, wird es sich näher als bisher geschehen mit den bezüglich des Angeklagten gestellten abweichenden Diagnosen auseinanderzusetzen haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, BGHR StGB § 63 Anordnung 2; vom 1. Juli 2020 - 6 StR 106/20, StV 2021, 292).
  • BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Bindung des

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23
    Ihre allgemeinen Ausführungen zu den mit der Erkrankung verbundenen "ausgeprägten Störungen der Realitätsprüfung, der Handlungsübersicht, der Kritikfähigkeit, der adäquaten Selbsteinschätzung, des verinnerlichten Wertgefüges und der Impulskontrolle" genügen insoweit nicht, zumal eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis für sich allein keine dauerhafte Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zu begründen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2022 - 6 StR 100/22; Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23
    b) Davon abgesehen hat die Strafkammer versäumt darzulegen, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung in den konkreten Tatsituationen auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. September 2020 - 5 StR 520/19, NStZ-RR 2020, 379, 381; Beschlüsse vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16, NStZ-RR 2016, 239; vom 12. Oktober 2017 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75).
  • BGH, 30.03.2017 - 4 StR 463/16

    Schuldunfähigkeit (Voraussetzungen: Beurteilung nur auf konkrete Tat, kein

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23
    Schließt es sich dem Sachverständigen an, muss es sich grundsätzlich mit dem Gutachteninhalt auseinandersetzen und die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise im Urteil mitteilen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07; vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165; Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23
    b) Davon abgesehen hat die Strafkammer versäumt darzulegen, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung in den konkreten Tatsituationen auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. September 2020 - 5 StR 520/19, NStZ-RR 2020, 379, 381; Beschlüsse vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16, NStZ-RR 2016, 239; vom 12. Oktober 2017 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23
    Schließt es sich dem Sachverständigen an, muss es sich grundsätzlich mit dem Gutachteninhalt auseinandersetzen und die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise im Urteil mitteilen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07; vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165; Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306; vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15).
  • BGH, 14.09.2010 - 5 StR 229/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23
    Dem neuen Tatgericht bleibt es aber verwehrt, erneut die Unterbringung anzuordnen und zugleich wegen der Taten 1, 2 und 6 erstmals Strafen zu verhängen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2010 - 5 StR 229/10, StraFo 2011, 55; vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, NStZ-RR 2014, 89).
  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkungen der Diagnose

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23
    Ihre allgemeinen Ausführungen zu den mit der Erkrankung verbundenen "ausgeprägten Störungen der Realitätsprüfung, der Handlungsübersicht, der Kritikfähigkeit, der adäquaten Selbsteinschätzung, des verinnerlichten Wertgefüges und der Impulskontrolle" genügen insoweit nicht, zumal eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis für sich allein keine dauerhafte Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zu begründen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2022 - 6 StR 100/22; Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18).
  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 412/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23
    Ihre allgemeinen Ausführungen zu den mit der Erkrankung verbundenen "ausgeprägten Störungen der Realitätsprüfung, der Handlungsübersicht, der Kritikfähigkeit, der adäquaten Selbsteinschätzung, des verinnerlichten Wertgefüges und der Impulskontrolle" genügen insoweit nicht, zumal eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis für sich allein keine dauerhafte Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zu begründen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2022 - 6 StR 100/22; Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18).
  • BGH, 24.04.2012 - 5 StR 150/12

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit der Befundanalyse

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23
    Ihre allgemeinen Ausführungen zu den mit der Erkrankung verbundenen "ausgeprägten Störungen der Realitätsprüfung, der Handlungsübersicht, der Kritikfähigkeit, der adäquaten Selbsteinschätzung, des verinnerlichten Wertgefüges und der Impulskontrolle" genügen insoweit nicht, zumal eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis für sich allein keine dauerhafte Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zu begründen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2022 - 6 StR 100/22; Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Auseinandersetzung mit einem

  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 01.07.2020 - 6 StR 106/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Defektzustand bei Begehung

  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen)

  • BGH, 26.10.2021 - 2 StR 372/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der

  • BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch:

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